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  • ab 28.07.2001 (aktuelle Fassung)

§ 78 HmbHG - Künstlerische Entwicklungsvorhaben und Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
Amtliche Abkürzung
HmbHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
221-1

Die §§ 73 bis 77 gelten für künstlerische Entwicklungsvorhaben und für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung sinngemäß.