§ 40 LfbG - Ausführungsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz - LfbG)
- Amtliche Abkürzung
- LfbG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2030-2
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlassen die Laufbahnordnungsbehörden im Einvernehmen mit der für das allgemeine Laufbahnrecht zuständigen Senatsverwaltung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.