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§ 10 HSG LSA - Studienjahr

Bibliographie

Titel
Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
Amtliche Abkürzung
HSG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.62

1Das Studienjahr besteht in der Regel aus zwei Semestern. 2Beginn und Ende der Vorlesungs- und Veranstaltungszeit sowie begründete Abweichungen von Satz 1 legt der Senat fest.