§ 10 HSG LSA - Studienjahr
Bibliographie
- Titel
- Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- HSG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2211.62
1Das Studienjahr besteht in der Regel aus zwei Semestern. 2Beginn und Ende der Vorlesungs- und Veranstaltungszeit sowie begründete Abweichungen von Satz 1 legt der Senat fest.