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§ 54 LehrBildG - Nähere Ausgestaltung der Zweiten Staatsprüfung

Bibliographie

Titel
Hessisches Lehrerbildungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
LehrBildG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-125

Die nähere Ausgestaltung der Zweiten Staatsprüfung erfolgt durch Rechtsverordnungen mit Regelungen insbesondere

  1. 1.
    zum Zulassungsverfahren,
  2. 2.
    zu den Anforderungen an die schriftliche Arbeit,
  3. 3.
    zu den Anforderungen an die unterrichtspraktische Prüfung,
  4. 4.
    zu den Anforderungen an die mündliche Prüfung sowie
  5. 5.
    zur Einzelbewertung.

Dabei kann für die in die Gesamtbewertung eingehenden Module und für das erfolgreiche Ablegen einzelner Prüfungsteile eine Mindestpunktzahl vorgegeben werden.