§ 52 LNRG - Nachträgliche Grenzänderungen
Bibliographie
- Titel
- Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG)
- Amtliche Abkürzung
- LNRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 403-1
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung oder Anlage wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 51 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden.