§ 52 NachbarRG - Nachträgliche Grenzänderungen
Bibliographie
- Titel
- Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- NachbarRG,RP
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 403-1
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt, § 51 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.