Versionsverlauf


§ 11 JAG NRW - Gegenstände der Prüfung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen - JAG NRW)
Amtliche Abkürzung
JAG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
315

(1) Die Gegenstände der staatlichen Prüfung sind die Pflichtfächer. Andere Rechtsgebiete dürfen nur insoweit zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.

(2) Pflichtfächer sind

  1. 1.

    aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze:

    1. a)

      Buch 1 (Allgemeiner Teil) ohne Abschnitt 1, Titel 2, Untertitel 2,

    2. b)

      Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse), dabei Abschnitt 3 ohne die Reglungen zur Draufgabe, Abschnitt 8 ohne die Titel 2, 3 Untertitel 2 bis 4, Titel 5 Untertitel 5, Titel 7, 8 Untertitel 2, Titel 9 Untertitel 1 Kapitel 2 bis 4, Untertitel 2 bis 4, Titel 11, 12 Untertitel 3,Titel 15, 18, 19 und 25,

    3. c)

      im Überblick die Haftungsregelungen des Straßenverkehrsgesetzes sowie das Produkthaftungsgesetz,

    4. d)

      aus dem Buch 3 (Sachenrecht) die Abschnitte 1 bis 4, aus dem Abschnitt 7 das Recht der Hypothek und der Grundschuld sowie der Abschnitt 8 Titel 1,

    5. e)

      im Überblick aus dem Buch 4 (Familienrecht) aus dem Abschnitt 1 die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das gesetzliche Güterrecht sowie aus dem Abschnitt 2 die Allgemeinen Vorschriften über die Verwandtschaft und die Elterliche Sorge beschränkt auf die Regeln der Vertretungsmacht und der beschränkten Elternhaftung,

    6. f)

      im Überblick aus dem Buch 5 (Erbrecht) der Abschnitt 1 (Erbfolge), aus dem Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben) Titel 1, Titel 2 Untertitel 1, 3 und 4, Titel 3, aus Titel 4 ausschließlich die Haftungsbeschränkung der Miterben, der Abschnitt 3 (Testament) ohne Titel 6, der Abschnitt 4 (Erbvertrag), der Abschnitt 5 (Pflichtteil) sowie aus dem Abschnitt 8 (Erbschein) die Wirkungen des Erbscheins,

  2. 2.

    aus dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Überblick aus dem 1. Teil das 2. Kapitel (Internationales Privatrecht), aus der Verordnung Nummer 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 17. Juni 2008 (Rom I) und aus der Verordnung Nummer 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) die Regelungen zur Rechtswahl und zum anwendbaren Recht, soweit diese sich auf die unter Nummern 1 Buchstabe b und c und 6 genannten Schuldverhältnisse beziehen,

  3. 3.

    aus dem Handelsrecht im Überblick:

    1. a)

      aus dem 1. Buch des Handelsgesetzbuchs die Abschnitte 1 bis 5 (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht), dabei aus dem Abschnitt 2 nur die Publizität des Handelsregisters,

    2. b)

      aus dem 4. Buch des Handelsgesetzbuchs die Abschnitte 1 und 2 (allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf) ohne die Regelungen zum Kontokorrent und zu den kaufmännischen Orderpapieren,

  4. 4.

    aus dem Gesellschaftsrecht im Überblick:

    1. a)

      aus dem 2. Buch des Handelsgesetzbuchs die Abschnitte 1 und 2 (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft),

    2. b)

      aus dem Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Abschnitte 1 und 3 (Errichtung der Gesellschaft sowie Vertretung und Geschäftsführung),

  5. 5.

    aus dem Zivilverfahrensrecht im Überblick:

    1. a)

      aus dem Erkenntnisverfahren:
      gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne Wiederaufnahme des Verfahrens, Urkunden- und Wechselprozess, Familiensachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen), Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze,

    2. b)

      aus dem Vollstreckungsverfahren:
      allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung einschließlich der Rechtsbehelfe nach den §§ 766, 767, 771 der Zivilprozessordnung,

  6. 6.

    aus dem Arbeitsrecht im Überblick: Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz,

  7. 7.

    aus dem Strafgesetzbuch:

    1. a)

      der Allgemeine Teil mit Ausnahme des 3. Abschnittes, Titel 1, 2, 4, 5, 6 (ohne die Entziehung der Fahrerlaubnis) und 7 und des 5. Abschnittes, Titel 2,

    2. b)

      aus dem Besonderen Teil:

      aus dem 6. Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt): Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte,

      aus dem 7. Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung): Hausfriedensbruch, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Vortäuschen einer Straftat,

      der 9. Abschnitt (Falsche uneidliche Aussage und Meineid),

      der 10. Abschnitt (Falsche Verdächtigung).

      der 14. Abschnitt (Beleidigung),

      aus dem 15. Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs): Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen von Daten,

      aus dem 16. Abschnitt (Straftaten gegen das Leben): Mord, Totschlag, minder schwerer Fall des Totschlags, Tötung auf Verlangen, Aussetzung, Fahrlässige Tötung,

      der 17. Abschnitt (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit),

      aus dem 18. Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit): Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Nötigung, Bedrohung,

      der 19. Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),

      der 20. Abschnitt (Raub und Erpressung),

      aus dem 21. Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei): Begünstigung, Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt, Hehlerei,

      der 22. Abschnitt (Betrug und Untreue) ohne Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,

      aus dem 23. Abschnitt (Urkundenfälschung): Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, mittelbare Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung,

      aus dem 27. Abschnitt (Sachbeschädigung): Sachbeschädigung, gemeinschädliche Sachbeschädigung,

      aus dem 28. Abschnitt (Gemeingefährliche Straftaten): Brandstiftungsdelikte, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, Räuberischer Angrifi auf Kraftfahrer, Vollrausch, Unterlassene Hilfeleistung,

      aus dem 30. Abschnitt (Straftaten im Amt): Bestechungsdelikte, Körperverletzung im Amt, Falschbeurkundung im Amt,

  8. 8.

    aus dem Strafverfahrensrecht im Überblick: Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozessrechts, allgemeiner Gang des Ermittlungs- und Strafverfahrens, Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und weiterer Instanzenzug, Zwangsmittel (davon lediglich körperliche Untersuchung Beschuldigter, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Durchsuchung und Beschlagnahme), Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht, Beweisverbote), Rechtskraft,

  9. 9.

    Staatsrecht ohne Verteidigungsfall, Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht,

  10. 10.

    aus dem Verfassungsprozessrecht im Überblick: Verfassungsbeschwerde, abstrakte und konkrete Normkontrollverfahren, Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streitigkeiten, einstweiliger Rechtsschutz,

  11. 11.

    aus dem Europarecht im Überblick: Rechtsquellen der Europäischen Union, die Grundfreiheiten des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ihre Durchsetzung, Entwicklung, Organe, Kompetenzen und Handlungsformen der Europäischen Union, Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht einschließlich dessen Umsetzung, aus dem Rechtsschutzsystem des Unionsrechts: Vertragsverletzungs- und Vorabentscheidungsverfahren,

  12. 12.

    allgemeines Verwaltungsrecht, einschließlich im Überblick des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen und des Verwaltungsvollstreckungsrechts, allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich des Verwaltungszustellungsgesetzes mit Ausnahme der besonderen Verwaltungsverfahren,

  13. 13.

    aus dem besonderen Verwaltungsrecht,

    1. a)

      Polizei- und Ordnungsrecht ohne die in den §§ 14a bis 33c Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen enthaltenen Regelungen sowie im Überblick das Versammlungsrecht,

    2. b)

      Kommunalrecht im Überblick mit Ausnahme des Kommunalwahl- und Kommunalabgabenrechts, des Haushaltsrechts sowie der Vorschriften aus der Gemeindeordnung über das Gemeindegebiet, die Bezirke und Ortschaften und den Verwaltungsvorstand und die Gemeindebediensteten,

    3. c)

      aus dem Baurecht im Überblick: Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung beschränkt auf die Veränderungssperre, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben einschließlich der Regelungen der Baunutzungsverordnung hierzu und Planerhaltung sowie das Bauordnungsrecht mit Ausnahme der technischen Vorschriften,

  14. 14.

    aus dem Verwaltungsprozessrecht im Überblick: Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Sachentscheidungsvoraussetzungen, Klagearten,Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidungen.

(3) Zu den Pflichtfächern gehören ihre europarechtlichen Bezüge unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses des europäischen Rechts zum nationalen Recht sowie ihre Bezüge zur Europäischen Menschenrechtskonvention, ihre philosophischen, insbesondere auch ethischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen sowie die rechtswissenschaftlichen Methoden und die Methoden der rechtsberatenden Praxis.

(4) Soweit Kenntnisse "im Überblick" verlangt werden, müssen einem Prüfling lediglich die gesetzliche Systematik, die wesentlichen Normen und Rechtsinstitute ohne vertiefte Kenntnisse von Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.