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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Hessisches Versorgungsrücklagengesetz

Bibliographie

Titel
Hessisches Versorgungsrücklagengesetz
Redaktionelle Abkürzung
HVersRücklG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
320-214

Vom 12. September 2018 (GVBl. S. 577(1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Errichtung von Sondervermögen2
Zweck und Auflösung der Sondervermögen3
Rechtsform4
ZWEITER TEIL
Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Landes Hessen"
Errichtung, Finanzierung und Gerichtsstand5
Verwaltung und Anlage der Mittel6
Zuführung der Mittel7
Verwendung des Sondervermögens8
Wirtschaftsplan9
Jahresabschluss10
Beirat11
DRITTER TEIL
Sondervermögen sonstiger Dienstherren
Versorgungsrücklagen sonstiger Dienstherren12
VIERTER TEIL
SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Aufhebung bisherigen Rechts13
Inkrafttreten14

Artikel 1* des Gesetzes zur Neuregelung von Sondervermögen zur Sicherung der Versorgungsleistungen vom 12. September 2018 (GVBl. S. 577)

*FFN 320-214