Fachanwaltsordnung

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
keine FN

In der Fassung vom 1. Januar 2011 (1)

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und Vertreter folgende Fachanwaltsordnung, in der der Begriff Rechtsanwalt neutral als Berufsbezeichnung verwendet ist:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Fachanwaltschaft
Erster Abschnitt:
Fachgebiete
Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen1
Zweiter Abschnitt:
Voraussetzungen für die Verleihung
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen2
Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit3
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse4
Schriftliche Leistungskontrollen4a
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen5
Nachweise durch Unterlagen6
Fachgespräch7
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verwaltungsrecht8
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Steuerrecht9
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht10
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht11
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht12
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht13
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenzrecht14
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht14a
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht14b
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht14c
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht14d
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht14e
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht14f
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht14g
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz14h
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht14i
Nachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht14j
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht14k
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht14l
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Agrarrecht14m
Fortbildung 15
Übergangsregelung16
Zweiter Teil
Verfahrensordnung
Zusammensetzung der Ausschüsse17
Gemeinsame Ausschüsse18
Bestellung der Ausschussmitglieder19
Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss20
Entschädigung21
Antragstellung22
Mitwirkungsverbote23
Weiteres Verfahren24
Rücknahme und Widerruf25
Dritter Teil
Schlussbestimmungen
In-Kraft-Treten und Ausfertigung26

(1) Amtl. Anm.:

Zuletzt geändert durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 15.06.2009 - BRAK-Mitt. 2009, 279.