Anlage 2 BremLVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO)
- Amtliche Abkürzung
- BremLVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 2040-d-1
(zu § 20)
Unmittelbar für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 1 qualifizierende berufliche Ausbildung und Fortbildung:
Fachrichtung | Einstiegsamt | Berufliche Aus- oder Fortbildung |
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Justiz | 2 | Berufsausbildung zur oder zum Justizfachangestellten und Nachweis von Zusatzqualifikationen auf der Grundlage der von der Senatorin für Finanzen als zuständige Stelle erlassenen Regelung nach § 9 des Berufsbildungsgesetzes |
Technische Dienste | 2 | Für die Tätigkeit als Lebensmittelkontrolleurin oder als Lebensmittelkontrolleur mit einer Prüfung abgeschlossene Fortbildung zur Lebensmittelkontrolleurin oder zum Lebensmittelkontrolleur nach Maßgabe der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236) in der jeweils geltenden Fassung |
Wissenschaftliche Dienste | 2 | Mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung zur oder zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste - alle Fachrichtungen |
Allgemeine Dienste | 2 | Berufsausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten und Nachweis von Zusatzqualifikationen auf der Grundlage der von der Senatorin für Finanzen als zuständige Stelle erlassenen Regelung nach § 9 des Berufsbildungsgesetzes |
Allgemeine Dienste | 2 | Mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung zur oder zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung Archiv |
Studiengänge, in denen ein abgeschlossenes Hochschulstudium unmittelbar für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2 qualifiziert:
Fachrichtung | Einstiegsamt | Studiengang | Abschluss | Einführung in Laufbahnaufgaben |
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Gesundheits- und soziale Dienste | 1 | Studiengänge mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten, insbesondere Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Sozialwesen Sozialarbeit, Sozialpädagogik | Bachelorgrad, Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder -arbeiter und/oder Sozialpädagogin oder -pädagoge | |
Wissenschaftliche Dienste | 1 | Bibliothekswesen oder Informationsmanagement mit Schwerpunkt "Wissenschaftliche Bibliotheken" | Bachelorgrad | |
Allgemeine Dienste | 1 | Europäischer Studiengang Wirtschaft und Verwaltung an der Hochschule Bremen | Bachelorgrad | Einführungszeit im Umfang von sechs Monaten |