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§ 1 VwVG LSA - Leistungsbescheid

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA)
Amtliche Abkürzung
VwVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2011.1

(1) Leistungsbescheide der Behörden des Landes, der Gemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden nach den Vorschriften dieses Teils vollstreckt.

(2) Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der zu einer Geldleistung verpflichtet. Ein Bescheid, der zur Duldung der Vollstreckung wegen einer Geldleistung verpflichtet, steht einem Leistungsbescheid gleich.