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Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
Amtliche Abkürzung
BayLplG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
230-1-W

Vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 521)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

InhaltsübersichtArt.
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Aufgabe und Instrumente der Landesplanung1
Grundsätze der Raumordnung2
Ziele der Raumordnung3
2. Abschnitt
Organisation der Landesplanung
Landesplanungsbehörden4
Regionale Planungsverbände5
Verbandssatzung6
Organe der Regionalen Planungsverbände7
Aufsicht über die Regionalen Planungsverbände8
Kostenerstattung an die Regionalen Planungsverbände9
Landesplanungsbeirat10
3. Abschnitt
Raumordnungspläne
Grundlagen11
Umweltbericht12
Anhörungsverfahren13
Abwägung14
Bekanntgabe15
Inhalt des Landesentwicklungsprogramms16
Ausarbeitung und Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms17
Inhalt der Regionalpläne18
Ausarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne19
Planerhaltung20
4. Abschnitt
Sicherungsinstrumente der Landesplanung
Gegenstand, Zweck und Erforderlichkeit von Raumordnungsverfahren21
Einleitung, Durchführung und Abschluss von Raumordnungsverfahren22
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren23
Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen24
Verwirklichung der Landesplanung25
5. Abschnitt
Datengrundlagen und Überwachung
Mitteilungs- und Auskunftspflicht26
Raumbeobachtung27
Unterrichtung des Landtags28
6. Abschnitt
Sonstige Vorschriften
Zielabweichungsverfahren29
Anpassungsgebot, Ersatzleistung an die Gemeinden30
Verfahren bei der Abstimmung von Raumordnungsplänen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes31
Verwaltungskosten32
7. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Änderungen anderer Gesetze33
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelungen34