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Art. 44 Verf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Freistaats Thüringen
Redaktionelle Abkürzung
Verf,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
100-1

(1) Der Freistaat Thüringen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und damit Teil der Europäischen Union. Der Freistaat Thüringen ist ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen verpflichteter Rechtsstaat.

(2) Der Freistaat Thüringen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das den Grundsätzen der Demokratie, des Rechtsstaats, des Sozialstaats und des Föderalismus sowie der Subsidiarität verpflichtet ist. Er fördert die europäische Kooperation und Verständigung und tritt für die Mitwirkung der Regionen und ihrer Bürger an europäischen Entscheidungen ein.

(3) Die Landesfarben sind weiß-rot. Das Wappen des Landes bildet ein aufrecht stehender, achtfach rot-silber gestreifter, goldgekrönter und goldbewehrter Löwe auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.

(4) Die Hauptstadt des Landes ist Erfurt.