Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
(Gebäudeenergiegesetz - GEG) *

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) 
Amtliche Abkürzung
GEG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-30

Vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) (1)12

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeiner Teil
Zweck und Ziel1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand4
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit5
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen6
Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte6a
Regeln der Technik7
Verantwortliche8
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude9
Länderregelung9a
Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude
Abschnitt 1
Allgemeiner Teil
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude10
Mindestwärmeschutz11
Wärmebrücken12
Dichtheit13
Sommerlicher Wärmeschutz14
Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
Unterabschnitt 1
Wohngebäude
Gesamtenergiebedarf15
Baulicher Wärmeschutz16
Aneinandergereihte Bebauung17
Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude
Gesamtenergiebedarf18
Baulicher Wärmeschutz19
Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und -verfahren
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes21
Primärenergiefaktoren22
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien23
Einfluss von Wärmebrücken24
Berechnungsrandbedingungen25
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes26
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude27
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen28
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden29
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude30
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude31
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude32
Andere Berechnungsverfahren33
(weggefallen)34
(weggefallen)35
(weggefallen)36
(weggefallen)37
(weggefallen)38
(weggefallen)39
(weggefallen)40
(weggefallen)41
(weggefallen)42
(weggefallen)43
(weggefallen)44
(weggefallen)45
Teil 3
Anforderungen an bestehende Gebäude
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften46
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes47
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung48
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten49
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes50
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau51
(weggefallen)52
(weggefallen)53
(weggefallen)54
(weggefallen)55
(weggefallen)56
Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen
Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften57
Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten
Betriebsbereitschaft58
Sachgerechte Bedienung59
Wartung und Instandhaltung60
Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen60a
Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen60b 
Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung60c 
Abschnitt 2
Einbau und Ersatz
Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe61
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist62
Raumweise Regelung der Raumtemperatur63
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe64
Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
Begrenzung der elektrischen Leistung65
Regelung der Be- und Entfeuchtung66
Regelung der Volumenströme67
Wärmerückgewinnung68
Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen69
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen70
Unterabschnitt 4
Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel
Anforderungen an eine Heizungsanlage71
Gebäudeautomation71a
Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber71b
Anforderungen an die Nutzung einer Wärmepumpe71c
Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung71d
Anforderungen an eine solarthermische Anlage71e
Anforderungen an Biomasse und Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate71f
Anforderungen an eine Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse71g
Anforderungen an eine Wärmepumpen- oder eine Solarthermie-Hybridheizung71h
Allgemeine Übergangsfrist71i
Übergangsfristen bei Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes71j
Übergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Erdgas als auch Wasserstoff verbrennen kann; Festlegungskompetenz71k
Übergangsfrist bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage71l
Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer71n
Regelungen zum Schutz von Mietern71o
Verordnungsermächtigung zu dem Einsatz von Kältemitteln in elektrischen Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungen71p
Betriebsverbot für Heizkessel72
Ausnahme73
Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Betreiberpflicht74
Durchführung und Umfang der Inspektion75
Zeitpunkt der Inspektion76
Fachkunde des Inspektionspersonals77
Inspektionsbericht; Registriernummern78
Teil 5
Energieausweise
Grundsätze des Energieausweises79
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen80
Energiebedarfsausweis81
Energieverbrauchsausweis82
Ermittlung und Bereitstellung von Daten83
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz84
Angaben im Energieausweis85
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes86
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige87
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise88
Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
Fördermittel89
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien90
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude91
Teil 7
Vollzug
Erfüllungserklärung92
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung93
Verordnungsermächtigung94
Behördliche Befugnisse95
Private Nachweise96
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers97
Registriernummer98
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen99
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten100
Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder101
Befreiungen102
Innovationsklausel103
Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen104
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz105
Gemischt genutzte Gebäude106
Wärmeversorgung im Quartier107
Bußgeldvorschriften108
Anschluss- und Benutzungszwang109
Teil 9
Übergangsvorschriften
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien110
Allgemeine Übergangsvorschriften111
Übergangsvorschriften für Energieausweise112
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen113
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik114
Übergangsvorschrift für Geldbußen115
Anlagen
Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)Anlage 1
Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)Anlage 2
Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)Anlage 3
PrimärenergiefaktorenAnlage 4
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes WohngebäudeAnlage 5
Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes NichtwohngebäudeAnlage 6
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden GebäudenAnlage 7
Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und ArmaturenAnlage 8
Umrechnung in TreibhausgasemissionenAnlage 9
Energieeffizienzklassen von WohngebäudenAnlage 10
Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von EnergieausweisenAnlage 11

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13; L 155 vom 22.6.2010, S. 61) und der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 75) und der Richtlinie (EU) 2018/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 210) und der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13), der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).