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GEG - Gebäudeenergiegesetz
§§ 110 - 115, Teil 9 - Übergangsvorschriften
§§ 110 - 115, Teil 9 - Übergangsvorschriften
§ 110 GEG, Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 111 GEG, Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 112 GEG, Übergangsvorschriften für Energieausweise
§ 113 GEG, Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
§ 114 GEG, Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
§ 115 GEG, Übergangsvorschrift für Geldbußen