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§ 5 LStrAusbauG

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Bedarf und die Ausbauplanung der Landesstraßen (Landesstraßenausbaugesetz - LStrAusbauG -)
Amtliche Abkürzung
LStrAusbauG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
91

Bei unvorhergesehenem Bedarf entscheidet das für das Straßenwesen zuständige Ministerium über Ausnahmen vom Landesstraßenbedarfsplan und vom Landesstraßenausbauplan im Benehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags.