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§ 12a PKGrG - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz - PKGrG)
Amtliche Abkürzung
PKGrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
12-12

Bei der Berechnung der Amtszeit nach § 5b Absatz 1 Satz 1 ist der bisher in dem Amt als die oder der Ständige Bevollmächtigte in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis verbrachte Zeitraum anzurechnen.