§ 126 VGG - Beschlussfassung der Schiedsstelle
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG)
- Amtliche Abkürzung
- VGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 440-18
Die Schiedsstelle fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. § 196 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist anzuwenden.