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§ 31 ThürDSchG - Steuerbescheinigungen

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG -)
Amtliche Abkürzung
ThürDSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
224-1

Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden nach Maßgabe der einschlägigen Steuergesetze und nur nach vorheriger Abstimmung der Maßnahme von der Denkmalfachbehörde ausgestellt.