§ 1 NotRettLfzZV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen
- Redaktionelle Abkürzung
- NotRettLfzZV,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 215
Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen.