§ 34 LFAG - Leistungsansatz für Familienangehörige und Zivilangehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte

Bibliographie

Titel
Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Abweichend von § 11 Abs. 4 Nr. 1 beträgt der Ansatz

1.für das Jahr 200045 v.H. und
2.für das Jahr 200140 v.H.

der maßgeblichen Personenzahl.