Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
Amtliche Abkürzung
LGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2031

Vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
Gesetzesziele und allgemeine Grundsätze1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmung3
Sprache4
Abschnitt II
Maßnahmen zur Frauenförderung
Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen5
Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsplans5a
Inhalt des Gleichstellungsplans6
Experimentierklausel6a
Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten7
Ausschreibung8
Vorstellungsgespräch9
Auswahlkriterien10
Fortbildung11
Gremien12
Abschnitt III
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Arbeitsmodelle und Teilzeit13
Beurlaubung14
Abschnitt IV
Gleichstellungsbeauftragte
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten15
Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen15a
Dienstliche Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen16
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten17
Rechte der Gleichstellungsbeauftragten18
Widerspruchsrecht19
Rechtsschutz19a
Anrufungsrecht der Beschäftigten20
Vorschriften für Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden und Gemeindeverbände21
Abschnitt V
Berichtspflicht, Übergangsvorschriften, Schlussvorschriften
Berichtspflicht22
Verwaltungsvorschriften23
Übergangsregelungen24
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2

Artikel 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Gesetze vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.