Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
Amtliche Abkürzung
LGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2031

Vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 242)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmung3
Sprache4
Abschnitt II
Maßnahmen zur Frauenförderung
Leistungsorientierte Mittelvergabe5
Erstellung und Fortschreibung von Frauenförderplänen5a
Inhalt des Frauenförderplanes6
Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten7
Ausschreibung8
Vorstellungsgespräch9
Auswahlkriterien10
Fortbildung11
Gremien12
Abschnitt III
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Arbeitszeit und Teilzeit13
Beurlaubung14
Abschnitt IV
Gleichstellungsbeauftragte
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen15
Dienstliche Stellung der Gleichstellungsbeauftragten16
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten17
Rechte der Gleichstellungsbeauftragten18
Widerspruchsrecht19
Anrufungsrecht der Beschäftigten20
Vorschriften für Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden und Gemeindeverbände21
Abschnitt V
Berichtspflicht, Übergangsvorschriften, Schlussvorschriften
Berichtspflicht22
Verwaltungsvorschriften23
Rechte des Personalrates24
Rechte der Schwerbehinderten25
Übergangsregelungen26

Artikel 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Gesetze vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590)