§ 27a AZVOPol - Langzeitarbeitskonten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Land Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung Polizei - AZVOPol)
- Amtliche Abkürzung
- AZVOPol
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 20302
Die Regelungen der Arbeitszeitverordnung zu Langzeitarbeitskonten gelten entsprechend. Abweichend von § 14a Absatz 8 Satz 3 der Arbeitszeitverordnung bedarf die Freistellung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt neben der Zustimmung der dienstvorgesetzten Stelle auch der Zustimmung der obersten dienstvorgesetzten Stelle.