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Art. 65 SVerf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Wahlen und Volksentscheide sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

Der Tag der Stimmabgabe muß ein Sonntag oder ein öffentlicher Ruhetag sein.