Hamburgische Verordnung über die Studienplatzvergabe
(Hamburgische Studienplatzvergabeverordnung - HmbStPlVVO)

Bibliographie

Titel
Hamburgische Verordnung über die Studienplatzvergabe (Hamburgische Studienplatzvergabeverordnung - HmbStPlVVO)
Amtliche Abkürzung
HmbStPlVVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
221-6-1

Vom 19. Dezember 2019 (HmbGVBl. 2020 S. 23)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 116) (1)

Auf Grund von Artikel 7 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 351) in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 18 Absätze 2 und 3 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März bis 4. April 2019 (HmbGVBl. S. 354) sowie § 1 Nummer 3 der Weiterübertragungsverordnung-Hochschulwesen vom 12. November 2019 (HmbGVBl. S. 392) wird verordnet:

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Aufgaben und zuständige Stellen3
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation4
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren5
Abschnitt 2
Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
Form und Frist des Zulassungsantrags6
Beteiligung am Verfahren7
Quoten8
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens (Abarbeitungsreihenfolge)9
Auswahl nach Härtegesichtspunkten10
Besonderer öffentlicher Bedarf11
Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen12
Auswahl und Zulassung von in der beruflichen Bildung Qualifizierten13
Auswahl für ein Zweitstudium14
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten15
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Staatsvertrags (Abiturbestenquote)16
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsvertrags (zusätzliche Eignungsquote)17
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Staatsvertrags (Auswahlverfahren der Hochschulen)18
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten19
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs20
Teilstudienplätze21
Bescheide22
Übergangsregelungen für das Zentrale Vergabeverfahren23
Abschnitt 3
Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
In das Dialogorientierte Serviceverfahren einbezogene Studiengänge und Anwendung von Vorschriften 24
Dialogorientiertes Serviceverfahren der Stiftung25
Unwirksamkeit der Zulassung; Rückstellung auf Antrag26
Losverfahren27
Abschnitt 4
Schlussbestimmung
Inkrafttreten, Außerkrafttreten28
Anlagen
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
(zu § 14 Absatz 2 Satz 2)
Anlage 1
Ermittlung der Durchschnittsnote
(zu § 16 Absatz 1)
Anlage 2
Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung
(zu § 16 Absatz 1)
Anlage 3
Ermittlung des Prozentrangs
(zu § 18 Absatz 2)
Anlage 4
In das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) einbezogene Studiengänge
(§ 24 Absatz 1)
Anlage 5

Nach § 2 der Verordnung vom 14. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 116) ist diese Verordnung erstmals auf das Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2024/2025 anzuwenden.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.