Versionsverlauf


§ 18 AbfWG M-V - Deponieschonung

Bibliographie

Titel
Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Amtliche Abkürzung
AbfWG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2129-1

Unbelastete Bauabfälle dürfen nicht auf Deponien, die für Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zugelassen sind, abgelagert werden. Dies gilt nicht für die Bauabfallmengen, die für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der Deponien benötigt werden.