§ 18 AbfWG M-V - Deponieschonung
Bibliographie
- Titel
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
- Amtliche Abkürzung
- AbfWG M-V
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 2129-1
Unbelastete Bauabfälle dürfen nicht auf Deponien, die für Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zugelassen sind, abgelagert werden. Dies gilt nicht für die Bauabfallmengen, die für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der Deponien benötigt werden.