§ 14f FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht (1)

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
keine FN

Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.
    materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  2. 2.
    Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  3. 3.
    vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  4. 4.
    Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  5. 5.
    steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  6. 6.
    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

(1) Amtl. Anm.:

BRAK-Mitt. 2005, 78