§ 8 VerwBehG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Verwaltungsbehörden
- Redaktionelle Abkürzung
- VerwBehG,HH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2000-1
Von den Deputierten der Finanzbehörde wird je einer in die unter § 4 Absatz 2 Nummern 1 bis 10 aufgeführten Fachbehörden entsandt. Sie haben in diesen Behörden die gleiche Stellung wie die übrigen Deputierten.