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§ 1 WappenG

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen
Redaktionelle Abkürzung
WappenG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
114-1

(1) Das kleine Wappen des Freistaates Sachsen zeigt im neunmal von Schwarz und Gold geteiltem Schild einen schrägrechten grünen Rautenkranz.

(2) Ein großes Staatswappen des Freistaates Sachsen kann durch besonderes Gesetz bestimmt werden.