§ 107 SOG LSA - Überleitungsvorschrift

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
Amtliche Abkürzung
SOG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
205.2

Soweit dieses Gesetz die Zuständigkeit der Amtsgerichte beziehungsweise der Verwaltungsgerichte vorsieht, treten die Kreisgerichte bis zu ihrer Bildung an ihre Stelle.