Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern
(Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)
Amtliche Abkürzung
AdVermiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
404-21

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 354)

Zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung1
Adoptionsvermittlungsstellen2
Internationale Adoptionsvermittlung2a
Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter3
Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle4
Vermittlungsverbote5
Adoptionsanzeigen6
Vorbereitung der Vermittlung7
Beginn der Adoptionspflege8
Adoptionsbegleitung9
Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle9a
Vermittlungsakten9b
Durchführungsbestimmungen9c
Datenschutz9d
Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes10
Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes11
(weggefallen)12
Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes13
Zweiter Abschnitt
Ersatzmutterschaft
Ersatzmutter13a
Ersatzmuttervermittlung13b
Verbot der Ersatzmuttervermittlung13c
Anzeigenverbot13d
Dritter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschriften14
(weggefallen)14a
Strafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung14b
Vierter Abschnitt
Übergangsvorschriften
Weitergeltung der Berechtigung zur Adoptionsvermittlung15
Anzuwendendes Recht16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
(weggefallen)20
(weggefallen)21
(weggefallen)22