Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern
(Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)
Amtliche Abkürzung
AdVermiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
404-21

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1989 (BGBl. I S. 2016)

Geändert durch Artikel 35 der Verordnung vom 26. Februar 1993 (BGBl. I S. 278)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§ 
Erster Abschnitt
Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung1
Adoptionsvermittlungsstellen2
Vermittlung durch Fachkräfte3
Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle4
Vermittlungsverbote5
Adoptionsanzeigen6
Vorbereitung der Vermittlung7
Beginn der Adoptionspflege8
Adoptionshilfe9
Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes10
Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes11
Ermittlungen bei Kindern in Heimen12
Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes13
Zweiter Abschnitt
Ersatzmutterschaft
Ersatzmutter13a
Ersatzmuttervermittlung13b
Verbot der Ersatzmuttervermittlung13c
Anzeigenverbot13d
Dritter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschriften14
Strafvorschriften gegen Kinderhandel14a
Strafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung14b
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
(Weitergeltung der Berechtigung zur Adoptionsvermittlung)15
Anzuwendendes Recht16
Übergangsregelung für Nichtfachkräfte17
(Außer-Kraft-Treten von Bundesrecht)18
(Änderungen von Bundesrecht)19
(Ermächtigung zur Neubekanntmachung des Jugendwohlfahrtsgesetzes)20
Berlin-Klausel21
(In-Kraft-Treten)22