Art. 102 Verf
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Landes Hessen
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 10-1
1Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag verantwortlich. 2Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbstständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtage.