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Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
(Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)

Bibliographie

Titel
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)
Amtliche Abkürzung
WOS
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
801-7-2-1

Vom 7. Februar 2002 (BGBl. I S. 594)

Geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640)

Auf Grund des § 126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Wahl der Bordvertretung1 - 31
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften1 - 18
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung19 - 26
Erster Unterabschnitt
Wahlvorschläge19, 20
Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)21 - 23
Dritter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)24 - 26
Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)27 - 30
Vierter Abschnitt
Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes31
Zweiter Teil
Wahl des Seebetriebsrats32 - 58
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften32 - 56
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften57, 58
Dritter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften59, 60