§ 10 AnfG - Vollstreckbarer Titel
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG)
- Amtliche Abkürzung
- AnfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 311-14-2
Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder dass die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.