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  • ab 01.01.2007 (aktuelle Fassung)

§ 50 SBKG - Feuerwehrschule des Saarlandes

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)
Amtliche Abkürzung
SBKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2131-1

Die Feuerwehrschule des Saarlandes ist zentrale Aus- und Fortbildungsstätte für den Brandschutz und die Technische Hilfe. Sie führt die Ausbildung der Mitglieder der Führungsorganisationen der Katastrophenschutzbehörden und der Technischen Einsatzleitungen durch. Ihr können auch weitere Aufgaben übertragen werden.