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§ 4 VerkündungsG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Verkündung von Verordnungen
Redaktionelle Abkürzung
VerkündungsG,ST
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
114.1

Dieses Gesetz tritt mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es verkündet worden ist.