§ 4 VerkündungsG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Verkündung von Verordnungen
- Redaktionelle Abkürzung
- VerkündungsG,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 114.1
Dieses Gesetz tritt mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es verkündet worden ist.