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  • ab 24.07.2014 (aktuelle Fassung)

§ 6 KosmetikV - Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung)
Redaktionelle Abkürzung
KosmetikV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2125-20-2

Die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen berichten dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Anfrage über die Erkenntnisse, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit gewonnen haben und die für die Beratung bei und die Behandlung von stoffbezogenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch kosmetische Mittel von allgemeiner Bedeutung sind.