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Anhang 1 AVwGebO NRW - zu Tarifstelle 3.1.1.2 (2)

Bibliographie

Titel
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW)
Amtliche Abkürzung
AVwGebO NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2011

Tabelle der Rohbauwerte je m3umbauten Raumes (Brutto-Rauminhalt)

GebäudeartRohbauwert in Euro/m3
1.Wohngebäude179,00
2.Wochenendhäuser148,00
3.Büro- und Verwaltungsgebäude210,00
4.Schulen209,00
5.Kindergärten190,00
6.Hotels, Pensionen, Heime bis zu 60 Betten, Gaststätten208,00
7.Hotels, Heime, Sanatorien mit mehr als 60 Betten214,00
8.Krankenhäuser236,00
9.Versammlungsstätten wie Fest-, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater197,00
(soweit nicht unter Nrn. 7 und 12)
10.Kirchen208,00
11.Leichenhallen, Friedhofskapellen184,00
12.Turn- und Sporthallen, einfache Mehrzweckhallen (soweit nicht unter Nr. 9)125,00
13.Hallenbäder208,00
14.Sonstige nicht unter Nrn. 1 bis 13 aufgeführten eingeschossige Gebäude174,00
(z. B. Umkleidegebäude von Sporthallen und Schwimmbädern, Vereinsheime)
15.ein- und mehrgeschossige Läden (Verkaufsstätten) bis 2 000 m2 Verkaufsfläche (soweit nicht unter Nr. 22) 177,00
16.eingeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m2 Verkaufsfläche, Einkaufszentren (soweit nicht unter Nr. 22) 158,00
17.mehrgeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m2 Verkaufsfläche 196,00
18.Kleingaragen125,00
19.eingeschossige Mittel- und Großgaragen157,00
20.mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen183,00
21.Tiefgaragen205,00
22.Hallenbauten wie Fabrik-, Werkstatt- und Lagerhallen, einfache Sport- und Tennishallen ohne oder mit geringen Einbauten
a)bis 3 000 m3 umbauter Raum
Bauart leicht 1)61,00
Bauart mittel 2)70,00
Bauart schwer 3)91,00
b)der 3 000 m3 übersteigende umbaute Raum bis 7 500 m3
Bauart leicht 1)49,00
Bauart mittel 2)60,00
Bauart schwer 3)67,00
c)der 7 500 m3 übersteigende umbaute Raum bis 50 000 m3
Bauart leicht 1)43,00
Bauart mittel 2)53,00
Bauart schwer 3)59,00
d)der 50 000 m3 übersteigende umbaute Raum
Bauart schwer 3)(1)59,00
d)der 50 000 m3 übersteigende umbaute Raum
Bauart leicht 1)40,00
Bauart mittel 2)48,00
Bauart schwer 3)52,00
23.mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude ohne Einbauten149,00
24.mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten170,00
25.sonstige eingeschossige kleine gewerbliche Bauten103,00
(soweit nicht unter Nr. 22)
26.eingeschossige Stallgebäude (soweit nicht unter Nr. 22)90,00
27.mehrgeschossige Stallgebäude104,00
28.sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Scheunen69,00
(soweit nicht unter Nr. 22)
29.Schuppen, offene Feldscheunen, Kaltställe und ähnliche Gebäude55,00
30.erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser)
a)bis 1 500 m3 umbauter Raum 48,00
b)der 1 500 m3 übersteigende umbaute Raum 27,00
Zuschläge:
bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen5 Prozent
bei Hochhäusern10 Prozent
bei Gebäuden mit befahrbaren Decken (außer bei den Nrn. 19 bis 21)10 Prozent
bei Hallenbauten mit Kränen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich63,00 Euro/m2
Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln. Dies gilt auch für Außenbekleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.
Abschläge:
bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten (Nr. 17) in einfacher Ausführung (Bauart leicht 1) oder mittel 2)), deren Nutzfläche überwiegend nur Ausstellungszwecken dient 40 Prozent
bei mehrgeschossigen Fabrik- Werkstatt und Lagergebäuden mit und ohne Einbauten (Nrn. 23 und 24) in einfacher Ausführung (Bauart leicht 1) oder mittel 2)) 30 Prozent

Zum Beispiel Stahlhallen mit Blecheindeckung und Wandverkleidung in Blech oder 11,5 cm starke Ausmauerung der Wände oder Gasbetonwände (leichte Wandverkleidung).

Zum Beispiel Stahlhallen mit schwerer Dacheindeckung (Gasbetonplatten) und leichter Wandverkleidung, Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit leichter Dacheindeckung und unterschiedlichen Wandausführungen.

Zum Beispiel Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit schwerer Dacheindeckung und schweren Wandausführungen.

Die Zählung entspricht der amtlichen Vorlage.

Rohbauwerte des Anhang 1 zu Tarifstelle 3.1.1.2 zuletzt fortgeschrieben durch Runderlass vom 20. November 2023 (MBl. NRW. S. 1365): Hier den Text der Ziffern 1 bis 3 des Runderlasses (ÄGL) wiedergeben.