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Anhang 1 AVwGebO NRW - zu Tarifstelle 3.1.1.2

Bibliographie

Titel
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW)
Amtliche Abkürzung
AVwGebO NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2011

Tabelle der Rohbauwerte je m3umbauten Raumes (Brutto-Rauminhalt)

GebäudeartRohbauwert in Euro/m3
1.Wohngebäude172
2.Wochenendhäuser142
3.Büro- und Verwaltungsgebäude202
4.Schulen201
5.Kindergärten182
6.Hotels, Pensionen, Heime bis zu 60 Betten, Gaststätten200
7.Hotels, Heime, Sanatorien mit mehr als 60 Betten205
8.Krankenhäuser226
9.Versammlungsstätten wie Fest-, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater189
(soweit nicht unter Nummern 7 und 12)
10.Kirchen200
11.Leichenhallen, Friedhofskapellen177
12.Turn- und Sporthallen, einfache Mehrzweckhallen (soweit nicht unter Nummer 9)120
13.Hallenbäder200
14.Sonstige nicht unter Nummern 1 bis 13 aufgeführten eingeschossige Gebäude167
(z. B. Umkleidegebäude von Sporthallen und Schwimmbädern, Vereinsheime)
15.ein- und mehrgeschossige Läden (Verkaufsstätten) bis 2 000 m2 Verkaufsfläche (soweit nicht unter Nummer 22) 170
16.eingeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m2 Verkaufsfläche, Einkaufszentren (soweit nicht unter Nummer 22) 152
17.mehrgeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m2 Verkaufsfläche 188
18.Kleingaragen120
19.eingeschossige Mittel- und Großgaragen150
20.mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen176
21.Tiefgaragen197
22.Hallenbauten wie Fabrik-, Werkstatt- und Lagerhallen, einfache Sport- und Tennishallen ohne oder mit geringen Einbauten
a)bis 3 000 m3 umbauter Raum
Bauart leicht 1)59
Bauart mittel 2)67
Bauart schwer 3)87
b)der 3 000 m3 übersteigende umbaute Raum bis 7 500 m3
Bauart leicht 1)47
Bauart mittel 2)58
Bauart schwer 3)64
c)der 7 500 m3 übersteigende umbaute Raum bis 50 000 m3
Bauart leicht 1)41
Bauart mittel 2)51
Bauart schwer 3)57
d)der 50 000 m3 übersteigende umbaute Raum
Bauart leicht 1)38
Bauart mittel 2)46
Bauart schwer 3)50
23.mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude ohne Einbauten143
24.mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten163
25.sonstige eingeschossige kleine gewerbliche Bauten99
(soweit nicht unter Nummer 22)
26.eingeschossige Stallgebäude (soweit nicht unter Nummer 22)86
27.mehrgeschossige Stallgebäude100
28.sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Scheunen66
(soweit nicht unter Nummer 22)
29.Schuppen, offene Feldscheunen, Kaltställe und ähnliche Gebäude53
30.erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser)
a)bis 1 500 m3 umbauter Raum 46
b)der 1 500 m3 übersteigende umbaute Raum 26
Zuschläge:
bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen5 Prozent
bei Hochhäusern10 Prozent
bei Gebäuden mit befahrbaren Decken (außer bei den Nummern 19 bis 21)10 Prozent
bei Hallenbauten mit Kränen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich60 Euro/m2
Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln. Dies gilt auch für Außenbekleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.
Abschläge:
bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten (Nummer 17) in einfacher Ausführung (Bauart leicht 1) oder mittel 2)), deren Nutzfläche überwiegend nur Ausstellungszwecken dient 40 Prozent
bei mehrgeschossigen Fabrik- Werkstatt und Lagergebäuden mit und ohne Einbauten (Nummern 23 und 24) in einfacher Ausführung (Bauart leicht 1) oder mittel 2)) 30 Prozent

Zum Beispiel Stahlhallen mit Blecheindeckung und Wandverkleidung in Blech oder 11,5 cm starke Ausmauerung der Wände oder Gasbetonwände (leichte Wandverkleidung).

Zum Beispiel Stahlhallen mit schwerer Dacheindeckung (Gasbetonplatten) und leichter Wandverkleidung, Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit leichter Dacheindeckung und unterschiedlichen Wandausführungen.

Zum Beispiel Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit schwerer Dacheindeckung und schweren Wandausführungen.