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  • ab 25.11.2009 (aktuelle Fassung)

§ 7 VO MRVG - Religionsausübung

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Umsetzung des Maßregelvollzugsgesetzes (VO MRVG)
Amtliche Abkürzung
VO MRVG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2128

(1) Zwingende Gründe für einen Ausschluss nach § 13 Absatz 3 Maßregelvollzugsgesetz sind insbesondere in der die Unterbringung erfordernden Erkrankung liegende Gründe, konkreter Fluchtverdacht oder die Gefahr einer erheblichen Störung der Veranstaltung.

(2) Der Ausschluss soll auf eine Veranstaltung beschränkt werden. § 5 Absatz 2 gilt entsprechend.