§ 7 VO MRVG - Religionsausübung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Umsetzung des Maßregelvollzugsgesetzes (VO MRVG)
- Amtliche Abkürzung
- VO MRVG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 2128
(1) Zwingende Gründe für einen Ausschluss nach § 13 Absatz 3 Maßregelvollzugsgesetz sind insbesondere in der die Unterbringung erfordernden Erkrankung liegende Gründe, konkreter Fluchtverdacht oder die Gefahr einer erheblichen Störung der Veranstaltung.
(2) Der Ausschluss soll auf eine Veranstaltung beschränkt werden. § 5 Absatz 2 gilt entsprechend.