Anhang 1 AltholzV - Verfahren für die stoffliche Verwertung von Altholz
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
- Amtliche Abkürzung
- AltholzV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-27-2-19
Anhang I
(zu § 3 Abs. 1)
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | ||||
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Nr. | Verwertungsverfahren | Zugelassene Altholzkategorien | Besondere Anforderungen | |||
A I | A II | A III | A IV | |||
1 | Aufbereitung von Altholz zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen für die Herstellung von Holzwerkstoffen | ja | ja | (ja) | Die Aufbereitung von Altholz der Altholzkategorie A lll ist nur zulässig, wenn Lackierungen und Beschichtungen durch eine Vorbehandlung weitgehend entfernt wurden oder im Rahmen des Aufbereitungsprozesses entfernt werden. | |
2 | Gewinnung von Synthesegas zur weiteren chemischen Nutzung | ja | ja | ja | ja | Eine Verwertung ist nur in hierfür nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigten Anlagen zulässig. |
3 | Herstellung von Aktivkohle/Industrieholzkohle | ja | ja | ja | ja | Eine Verwertung ist nur in hierfür nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigten Anlagen zulässig. |