§ 1 BevStatG - Zweck der Erhebung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)
- Amtliche Abkürzung
- BevStatG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 29-39
Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen:
- 1.
die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die
- a)
Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,
- b)
Geburtenstatistik,
- c)
Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,
- 2.
die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,
- 3.
die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,
- 4.
die Wanderungsstatistik und
- 5.
die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.