§ 44 JStVollzG NRW - Weisungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - JStVollzG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- JStVollzG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 46
Für vollzugsöffnende Maßnahmen können Weisungen erteilt werden. Soweit Freigang, Begleitausgang oder Bildungs- und Förderausgang von Dritten beaufsichtigt wird, kann die Weisung auch darin bestehen, dass von ihnen erteilte Anordnungen zu befolgen sind.