Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) (1)

Bibliographie

Titel
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Amtliche Abkürzung
AWaffV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7133-4-1

Vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 9. Juli 2019 (BGBl. I S. 1079)

Auf Grund des § 6  Abs. 4, § 7  Abs. 2, § 15 Abs. 7 Satz 2, § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 7 Satz 2, § 34 Abs. 6, § 36 Abs. 5 und § 47 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), jeweils auch in Verbindung mit Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4013), verordnet das Bundesministerium des Innern:

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Nachweis der Sachkunde
Umfang der Sachkunde1
Prüfung2
Anderweitiger Nachweis der Sachkunde3
Abschnitt 2
Nachweis der persönlichen Eignung
Gutachten über die persönliche Eignung4
Abschnitt 3
Schießsportordnung; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
Schießsportordnungen5
Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen6
Unzulässige Schießübungen im Schießsport7
Beirat für schießsportliche Fragen8
Abschnitt 4
Benutzung von Schießstätten
Zulässige Schießübungen auf Schießstätten9
Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche10
Aufsicht11
Überprüfung der Schießstätten12
Abschnitt 5
Aufbewahrung von Waffen oder Munition
Aufbewahrung von Waffen oder Munition13
Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich14
Abschnitt 6
Vorschriften für das Waffengewerbe
Unterabschnitt 1
Fachkunde
Umfang der Fachkunde15
Prüfung16
Unterabschnitt 2
Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbücher
Grundsätze der Buchführungspflicht17
Führung der Waffenbücher in gebundener Form18
Führung der Waffenbücher in Karteiform19
Führung der Waffenbücher in elektronischer Form20
Unterabschnitt 3
Kennzeichnung von Waffen
Kennzeichnung von Schusswaffen21
Abschnitt 7
Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
Lehrgänge und Schießübungen22
Zulassung zum Lehrgang23
Verzeichnisse24
Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern25
Abschnitt 8
Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten
Unterabschnitt 1
Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union
Allgemeine Bestimmungen26
Besondere Bestimmungen zur Fachkunde27
Unterabschnitt 2
Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme
Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat28
Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition29
Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland30
Anzeigen31
Mitteilungen der Behörden32
Europäischer Feuerwaffenpass33
Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten34
(weggefallen)35
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten36
Waffen- und Munitionsarten
(zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)
Anlage

(1) Amtl. Anm.:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.