Anlage 1 AWaffV
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Amtliche Abkürzung
- AWaffV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7133-4-1
Anlage
(zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)
Waffen- und Munitionsarten
- 1.
Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte
- 1.1
Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
- 1.2
Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
- 1.3
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes
- 1.4
Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
- 1.5
Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
- 1.6
Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind
- 1.7
Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen.
- 2.
Munition
- 2.1
Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)
- 2.2
Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
- 2.3
Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
- 2.4
Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4)
- 2.5
Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).