Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen (SeilbG NRW)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen (SeilbG NRW)
Amtliche Abkürzung
SeilbG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
93

Vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 774)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juni 2021 (GV. NRW. S. 718)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt 
Allgemeine Regelungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Zweiter Abschnitt
Bau und Betrieb von Seilbahnen
Planfeststellung, Plangenehmigung3
Genehmigung4
Änderungsanzeige5
Betriebseröffnung6
Enteignung7
Baubeschränkung und Schutzmaßnahmen8
Betriebspflicht9
Ordnungsmäßigkeit des Baus und des Betriebes10
Betriebsleitung11
Versicherungspflicht12
Mitteilungspflicht, Prüfung13
Weiterführungsgenehmigung14
Weiterführung durch Erben, Zwangsverwalter, Konkurs- oder Insolvenzverwalter15
Dritter Abschnitt
Aufsicht, Zuständigkeiten, Rechtsverordnungen
Allgemeine Aufsicht16
Widerruf der Genehmigung17
Zuständigkeiten18
Rechtsverordnung19
Vierter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrigkeiten20
Weitere Ordnungswidrigkeiten21
Fünfter Abschnitt
Übergangsbestimmungen, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Übergangsregelung22
Inkrafttreten und Außerkrafttreten bisherigen Rechts23

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.