Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Landesbeamtengesetz - LBG LSA) *

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) 
Amtliche Abkürzung
LBG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.77

Vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Oktober 2024 (GVBl. LSA S. 274)

Inhaltsübersicht(2)§§
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung (§ 2 BeamtStG)2
Begriffsbestimmungen3
Kapitel 2
Beamtenverhältnis
Vorbereitungsdienst4
Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion (§§ 4, 22 BeamtStG)5
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG)6
Beamtinnen auf Zeit und Beamte auf Zeit (§§ 4, 6 BeamtStG)7
Zuständigkeiten, Wirkung der Ernennung (§ 8 BeamtStG)8
Einstellungsaltersgrenzen8a
Stellenausschreibung9
Feststellung der gesundheitlichen Eignung, Sprachkenntnisse10
Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG)11
Rücknahme der Ernennung (§ 12 BeamtStG)12
Kapitel 3
Laufbahn
Laufbahn13
Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen14
Laufbahnwechsel15
Laufbahnwechsel bei abgeschlossenem Hochschulstudium16
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG und in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen17
Andere Bewerberinnen und andere Bewerber18
Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe19
Probezeit20
Dienstliche Beurteilung21
Beförderung22
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten23
Aufstieg24
Fortbildung25
Benachteiligungsverbot26
Laufbahnverordnungen27
Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen28
Kapitel 4
Abordnung, Versetzung und Körperschaftsumbildung
Grundsatz29
Abordnung30
Versetzung31
Umbildung von Körperschaften32
Neu- und Umbildung von Behörden32a
Kapitel 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt 1
Entlassung und Verlust der Beamtenrechte
Entlassung kraft Gesetzes (§ 22 BeamtStG)33
Entlassung durch Verwaltungsakt (§ 23 BeamtStG)34
Zuständigkeit, Verfahren und Wirkung der Entlassung35
Ausscheiden bei Wahlen36
Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 24 BeamtStG)37
Gnadenrecht38
Abschnitt 2
Ruhestand und einstweiliger Ruhestand
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (§ 25 BeamtStG)39
Ruhestand auf Antrag40
Einstweiliger Ruhestand (§ 30 BeamtStG)41
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 BeamtStG)42
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden (§ 31 BeamtStG)43
Beginn des einstweiligen Ruhestandes44
Abschnitt 3
Dienstunfähigkeit
Verfahren bei Dienstunfähigkeit (§ 26 BeamtStG)45
Begrenzte Dienstfähigkeit (§ 27 BeamtStG)46
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe (§ 28 BeamtStG)47
Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 29 BeamtStG)48
Ärztliche Untersuchung49
Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen
Wartezeit, Versetzung in den Ruhestand (§ 32 BeamtStG)50
Kapitel 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 1
Allgemeines
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung (§ 37 BeamtStG)51
Diensteid (§ 38 BeamtStG)52
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 39 BeamtStG)53
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (§ 42 BeamtStG)54
Dienstvergehen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten (§ 47 BeamtStG)55
Schadensersatz (§ 48 BeamtStG)56
Befreiung und Ausschluss von Amtshandlungen57
Wohnungswahl, Dienstwohnung58
Aufenthalt in erreichbarer Nähe59
Dienstkleidungsvorschriften60
Amtsbezeichnung61
Dienstzeugnis62
Abschnitt 2
Arbeitszeit und Urlaub
Arbeitszeit63
Teilzeitbeschäftigung (§ 43 BeamtStG)64
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen65
Familienpflegezeit65a
Altersteilzeit66
Urlaub ohne Besoldung67
Urlaub zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einer Laufbahn oder zur Ableistung einer Probezeit 67a
Höchstdauer von Beurlaubung und unterhälftiger Teilzeit68
Hinweispflicht 69
Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung70
Urlaub (§ 44 BeamtStG)71
Wahlvorbereitungs- und Mandatsurlaub72
Abschnitt 3
Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
(§§ 40, 41 BeamtStG)
Nebentätigkeiten73
Pflicht zur Übernahme von Nebentätigkeiten74
Anzeigefreie Nebentätigkeiten75
Verbot einer Nebentätigkeit76
Ausübung von Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit77
Verfahren78
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneten Nebentätigkeiten79
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten80
Tätigkeiten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses81
Abschnitt 4
Fürsorge
(§ 45 BeamtStG)
Mutterschutz und Elternzeit82
Arbeitsschutz83
Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen83a
Abschnitt 5
Personalakten
(§ 50 BeamtStG)
Personalakte84
Beihilfeunterlagen85
Anhörung86
Auskunft87
Übermittlung von Personalakten und Auskünfte an Dritte88
Entfernung von Unterlagen aus Personalakten89
Aufbewahrungsfristen90
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten91
Kapitel 7
Beteiligung der Spitzenorganisationen
Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (§ 53 BeamtStG)92
Kapitel 8
Landespersonalausschuss
Aufgaben des Landespersonalausschusses93
Mitglieder94
Rechtsstellung der Mitglieder95
Geschäftsordnung und Verfahren96
Beschlüsse97
Beweiserhebung, Amtshilfe98
Geschäftsstelle99
Kapitel 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Anträge und Beschwerden100
Vertretung des Dienstherrn (§ 54 BeamtStG)101
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen102
Kapitel 10
Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
Allgemeines103
Abschnitt 1
Beamtinnen und Beamte beim Landtag
Zuständigkeiten104
Abschnitt 2
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
Laufbahnen105
Altersgrenze106
Polizeidienstunfähigkeit107
Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung108
Dienstausrüstung109
Dienstkleidung110
Betreuung bei Übungen und besonderen Einsätzen111
(weggefallen)112
Verbot der politischen Betätigung in Uniform113
Abschnitt 3
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
Altersgrenze, Dienstausrüstung und Dienstkleidung114
Abschnitt 4
Beamtinnen und Beamte des Justizvollzugsdienstes
Altersgrenze115
Abschnitt 5
Politische Beamtinnen und politische Beamte
Zuständigkeiten116
Abschnitt 6
Mitglieder des Landesrechnungshofs
Anwendung von Vorschriften117
Abschnitt 7
Steuerverwaltung
Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung118
Kapitel 11
Finanzielles Dienstrecht
(weggefallen)119
(weggefallen)120
(weggefallen)121
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material, Ablieferungspflicht122
Kapitel 12
Übergangs- und Schlussvorschriften
(weggefallen)123
Zuordnung der Laufbahngruppen124

§ 10 Abs. 2 und § 17 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, ABl. L 271 vom 16.10.2007, S. 18, ABl. L 93 vom 4.4.2008, S. 28, ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 49), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 279/2009 (ABl. L 93 vom 7.4.2009, S. 11).
§ 83 Abs. 3 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz (ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 12), geändert durch Artikel 2 Abs. 4 und Artikel 3 Nr. 15 der Richtlinie 2007/30/EG (ABl. L 165 vom 27.6.2007, S. 21).

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.