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  • ab 01.01.2007 (aktuelle Fassung)

§ 4 PolKostV

Bibliographie

Titel
Polizeikostenverordnung
Redaktionelle Abkürzung
PolKostV,SL
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2012-1-1

Bei Rahmengebühren ist die im Einzelfall angemessene Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand sowie der Bedeutung der Angelegenheit festzusetzen.